Google

Montag, 17. Oktober 2011

Was ist das P-Konto

Seit Mitte 2010 hat jeder das Recht sein normales Girokonto in ein P-Konto ( Pfändungsschutzkonto ) umzuwandeln.Die Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet bestehende Girokonten in P-Konten umzuwandeln.Es besteht erstmal ein pfändungsfreies Guthaben von ca. 980 € je Kalendermonat. Das ist der Basispfändungsschutz der unter bestimmten Voraussetzungen sogar erhöht werden kann.
Das P-Konto steht auch Selbsständigen zur Verfügung !!
Der Kontoinhaber kann jederzeit über den pfändungsfreien Betrag verfügen.
Entsteht ein Guthabenrest steht es im Folgemonat den Gläubigern zu Verfügung.
Es ist geplant ab 1.1.2012 das der herrkömmliche Kontopfändungsschutz wegfällt. Vom normalen Girokonto kann dann alles gepfändet werden.

Hört sich eigentlich ganz gut an....aber es kommen auch Kosten auf den Inhaber eines P-Kontos zu.
Die Kosten für das P-Konto liegt im Ermessen der jeweiligen Bank !! Und die sprechen nicht gern darüber.
Einige Banken ziehen die EC-Karte ein,einige lassen nur noch Barabhebungen zu, u.s.w.
Einige Banken nehmen keine Gebühren für das P-Konto, einige 6 €.Das kann bis 12 € hochgehen.
Ich finde 12 € Gebühren für das P-Konto ist ganz schöne Abzocke.Das wird wieder die Armen treffen.Die Reichen haben so ein Konto nicht nötig und haben ihr Geld meist sowieso nicht auf deutschen Banken !!

Keine Kommentare:

 
Hochzeit